Warum 24- oder 48-Stunden-Dienste in der persönlichen Assistenz nicht legal sind

In der persönlichen Assistenz kommt immer wieder der Wunsch nach möglichst langen Diensten auf. Besonders sogenannte 24-Stunden-Dienste oder sogar 48-Stunden-Dienste erscheinen auf den ersten Blick als praktisch: weniger Anfahrten, mehr freie Tage, scheinbar mehr Flexibilität. Doch so einfach ist es nicht – denn solche Dienste sind nicht legal.


1. Arbeitszeitgesetz – klare Regeln zum Schutz aller

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor:

  • Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf maximal 8 Stunden betragen.
  • Eine Verlängerung auf höchstens 10 Stunden täglich ist nur ausnahmsweise möglich – wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.
  • Zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.

Bei einem 24- oder 48-Stunden-Dienst ist das nicht mehr gegeben – auch dann nicht, wenn Pausen oder Ruhephasen eingeplant sind. Denn selbst Anwesenheit ohne aktive Tätigkeit zählt je nach Situation als Arbeitszeit.


2. Europäischer Gerichtshof: Bereitschaft ist Arbeitszeit

Spätestens seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (unter anderem „C-518/15 – Ville de Nivelles“) gilt: Wer sich an einem bestimmten Ort aufhalten muss und jederzeit mit Arbeit rechnen muss, befindet sich im Arbeitszeitmodus – auch bei sogenannten Bereitschaften. Das betrifft viele Assistenzsituationen in privaten Haushalten direkt.

Ein 24-Stunden-Dienst bedeutet somit rechtlich auch 24 Stunden Arbeitszeit – und ist damit nicht zulässig, selbst wenn beide Seiten zustimmen.


3. Gesundheitsschutz und Haftung

Lange Dienste stellen eine erhebliche Belastung dar – sowohl körperlich als auch psychisch. Übermüdung kann zu Fehlern, Unfällen oder sogar Gefahr für Leib und Leben führen. Das Gesetz schützt deshalb nicht nur die Arbeitskraft, sondern auch die Sicherheit der betreuten Person.

Hinzu kommen rechtliche Risiken:

  • Bei einem Unfall während eines überlangen Dienstes können Versicherungsschutz und Haftungsfragen problematisch werden.
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können mit Bußgeldern oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

4. Was ist erlaubt – und was nicht?

Erlaubt sind:

  • Dienste zwischen 6 und 10 Stunden, mit dokumentierten Pausen.
  • Geteilte Dienste mit Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeit.
  • Bereitschaftsdienste außerhalb des Wohnbereichs, wenn echte Freizeit möglich ist.

Nicht erlaubt sind:

  • Dienste mit 24 Stunden durchgehender Anwesenheit.
  • Wochenenddienste über 48 Stunden ohne entsprechende Ruhephasen.
  • Nächtliche „Schlafbereitschaften“ im selben Haushalt über viele Stunden ohne verlässliche Ruhe.

5. Wer solche Dienste anbietet, schadet dem gesamten Markt

Besonders problematisch: Es gibt Anbieter und selbstständig arbeitende Kräfte, die solche Dienste trotz rechtlicher Lage bewusst anbieten. Sie umgehen gesetzliche Vorgaben, um sich vermeintlich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Doch in Wirklichkeit schaden sie damit dem gesamten System.

  • Sie untergraben faire Arbeitsbedingungen und setzen andere Anbieter unter Druck.
  • Sie verzerren den Markt, indem sie rechtswidrige Modelle als „normal“ darstellen.
  • Sie riskieren das Vertrauen in die persönliche Assistenz als seriöses Modell.

Solche Praktiken haben nichts mit Flexibilität zu tun, sondern mit Ausbeutung und Rechtsbruch. Wer dauerhaft auf illegale Modelle setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das gesellschaftliche Ansehen dieser wichtigen Unterstützungsform.


Fazit

Lange Dienste mögen im Einzelfall praktisch wirken – sie sind es aber nicht rechtlich und nicht verantwortungsvoll. Persönliche Assistenz lebt von Verlässlichkeit, Professionalität und gegenseitigem Respekt. Das geht nur mit klaren, gesetzeskonformen Strukturen.

24- oder 48-Stunden-Dienste sind nicht nur illegal – sie sind ein Rückschritt in einer Assistenz, die auf Augenhöhe funktionieren soll.